Besuchervisum
Um Neuseelands wunderbare Natur erleben oder um Freunde oder Familie besuchen zu können, brauchen sie für die Dauer Ihres Aufenthalts in Neuseeland, sofern Sie nicht arbeiten oder studieren wollen, ein Besuchervisum.
Wenn sie aus einem Land stammen, welches auf der sogenannten „visa-waiver-list“ steht, brauchen Sie, abhängig von der Länge Ihres Aufenthalts, kein Visum zu beantragen (u.a. Deutschland, Schweiz und Östereich).
Sollten Sie aus einem anderen, nicht auf dieser Liste aufgeführten Land stammen, brauchen Sie in jedem Fall ein Visum für den Aufenthalt in Neuseeland.
Die Art des Visums richtet sich nach dem Grund Ihrer Reise nach Neuseeland. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Enkel besuchen wollen, können Sie ein „grandparent visa“ beantragen, welches es Ihnen ermöglicht innerhalb von 3 Jahren 18 Monate in Neuseeland zu leben.
Wenn Sie ein Visum beantragen, müssen wir neben anderen Dingen gegenüber Immigration New Zealand versichern, dass:
- Sie bei guter Gesundheit sind
- Sie nicht vorbestraft sind
- Ein Visum Ihrem Einreisegrund entspricht und
- Ihr Aufenthalt in Neuseeland zeitliche begrenzt ist