Work to Residence
Zeitweise in Neuseeland zu arbeiten, kann der erste Schritt sein, um sich in Neuseeland niederzulassen. So bekommt man die Möglichkeit sich das Land zunächst genauer anzu schauem und zu erkunden.
Wenn Ihre Talente und Fähigkeiten von neuseeländischen Arbeitgebern benötigt werden, oder sie ein besonderes Talent für Kunst, Sport oder Kultur mitbringen, könnte für Sie ein Visum aus der „work to residence“ Kategorie in Frage kommen.
Das „work to residence“-Visum ist in erster Linie eine zeitlich begrenzte Arbeitserlaubnis, welche frühestens nach 24-monatiger Beschäftigung zu einer permanenten Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden kann, sofern Sie die folgen Anforderungen erfüllen:
- Ihre Arbeit muss der im Visum angegebenen entsprechen
- Ihre Tätigkeit muss besondere Fähigkeiten in Sport, Kultur oder Kunst fordern
- Sie müssen neuseeländische Gesetze befolgen
- Sie dürfen nur solange in Neuseeland bleiben wie es Ihnen Ihr Visum erlaubt
Aufgrund der Komplexität der Antragsstellung und der besonderen Anforderungen in dieser besonderen Kategorie ist es schon aus Kostengründen unerlässlich sich professionell beraten zu lassen.
Sollten Sie Hilfe zu dieser Kategorie benötigen, oder wenn Sie eine erste, kostenfreie Bewertung Ihrer Möglichkeiten wünsche, so füllen Sie bitte unsere kostenfreie Ersteinschätzung online aus, oder laden Sie sich die pdf Datei herunter und senden sie sie uns via E-Mail oder Fax zu
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FAX: +64 9 8175 156